Der Landkreis braucht ein Frauenschutzhaus!

2014 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Allgemein ist es unter Istanbul-Konvention bekannt. Seit dem 01.02.2018 ist auch die BRD verpflichtet diese Konvention umzusetzen.
Vielfältige Programme und Aktivitäten sind gegenwärtig in der Umsetzung.
Aber kann wirklich bereits grundsätzlich von einer geringeren Bedrohung gesprochen werden?
Gerade gegenwärtig, um den 25.11.22, werden viele Zahlen und Fakten veröffentlicht (vergl. auch Landkreiskurier, Nr.09/22, S.11). Ich will diese hier nicht aufzählen, es ist schlicht zu viel Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen bekannt. Und wie hoch die Dunkelziffer ist, das kann nicht gesagt werden.
Zwei Anliegen:
Braucht der Erzgebirgskreis endlich neben den vorhandenen Schutzwohnungen auch mindestens ein Frauenschutzhaus!
Natürlich unterstützen wir das breite Bündnis, das für den 08.März als einen Feiertag in Sachsen Unterschriften sammelt, die letztlich in einen Volksantrag münden sollen.

  • Text von Dr. Barbara Drechsel