Mobiles Beratungs- und Hilfsangebot bei häuslicher Gewalt im Erzgebirge

 „Information zum Interessensbekundungsverfahren zur Etablierung einer eigenständigen Interventions- und Koordinierungsstelle zur Beratung und Hilfe bei häuslicher Gewalt im Erzgebirgskreis lautete der Tagesordnungspunkt Nr. 3 der Sitzung des Ausschusses für Familie, Bildung, Gesundheit und Soziales am 15.06.2022. Dazu gab es weder eine Informationsvorlage in Vorbereitung der Sitzung noch wurde eine Präsentation zur Sitzung verwendet.

Am 14.06.2022 erschien das Amtsblatt des Erzgebirgskreises Nr. 29/2022.  In  diesem wurde die Ausschreibung zum benannten Interessenbekundungsverfahren veröffentlicht. Nur wer als Kreisrat oder Kreisrätin  das Amtsblatt gelesen hatte, wusste um das Anliegen des Tagesordnungspunktes.

Natürlich hätte man nachfragen können, für mich war ein anderer Zusammenhang nachfragenswert. In der besagten Ausschreibung ist zu lesen: „ Die bisher geforderte regelmäßige Anbindung an eine Frauen- und Kinderschutzeinrichtung findet keine
Anwendung mehr.“ (Amtsblatt des Erzgebirgskreises, 29/2022, 14.06.22, S. 5)

Sollte dies bedeuten, dass Schutzwohnungen und Schutzhäuser aktuell nicht mehr als zielführend zu erachten sind?

In der Antwort von Herrn Abteilungsleiter Reißmann wurde deutlich, dass der Landkreis die beiden Schutzwohnungen im Landkreis  weiter betreibt und das es züglich des von uns seit langer Zeit geforderten Frauenschutzhauses weiterhin die Zusammenarbeit mit Chemnitz angestrebt wird (Herr Reißmann begründete das damit, dass viele Betroffene eine räumliche Trennung bevorzugen und um sich sicherer zu fühlen außerhalb des Landkreis untergebracht sein wollen. Allerdings sollten wir dann auch Betroffenen aus Chemnitz oder anderen Landkreisen die Möglichkeit geben, bei uns Unterkunft und Sicherheit zu finden und deshalb brauchen wir nach wie vor ein Frauenschutzhaus.)

Viel Hoffnung wird in die besagte Interventions- und Koordinierungsstelle gesetzt. Diese soll sowohl stationär als auch mobile Hilfe anbieten und wird nicht an eine Frauenschutzeinrichtung gekoppelt sein.

Der Landkreis wäre dann der 5. in Sachsen welcher  eine derartige Stelle ausschreibt, die ab 01.01.23 über einen Freien Träger betrieben werden wird.

Alle Maßnahmen werden aber nur dann sinnvoll sein, wenn von Gewalt betroffene Mitmenschen den Mut haben, Kontakt aufzunehmen und sich helfen zu lassen.

Physische und psychische Gewalt müssen gleichermaßen ernst genommen und  behandelt werden.

Die Gesellschaft darf es nicht als Bagatelle abtun wenn Gewalt ausgeübt wird.

Letztlich bleibt für mich eine Frage offen, überall wird von den spezifischen Anforderungen des ländlichen Raumes gesprochen, aber mit dieser Maßnahme (welche durch den Freistaat Sachsen gefördert wird, der Landkreis hat 10% abzusichern) wird eine Planstelle geschaffen: Wie soll das bestmöglich funktionieren, in einem ländlichen Flächenkreis wie unserem Erzgebirgskreis?

  • Text von Kathleen Noack