Erzgebirgskreis erstattete im Jahr 2020 über 100.000 Euro für „Sozialbegräbnisse“

Annaberg-Buchholz. Auch im Erzgebirgskreis können es sich viele Menschen nicht leisten, ihre verstorbenen Angehörigen beerdigen zu lassen. Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung. Aufgrund der zunehmenden Altersarmut und prekären Beschäftigung ist für die Zukunft ein Anstieg von Sozialbestattungen zu erwarten.

Auf Anfrage der Kreisrätin Karoline Loth zu Sozialbegräbnissen im Erzgebirgskreis antwortete Landrat Vogel mit den aktuellen Zahlen. Während im Jahr 2015 bei 113 bewilligten Fällen knapp 140.000 Euro ausgegeben wurden, waren es im Jahr 2020 bei 58 Anträgen etwa 101.000 Euro. Den niedrigsten Stand mit 113 Fällen i.H.v etwa 97.000 Euro bildete in den letzten fünf Jahren das Jahr 2019. Für das Jahr 2021 konnte noch keine finale Größe ermittelt werden, da sich manche Anträge noch in Bearbeitung befinden.

Dazu unsere Kreisrätin Karoline Loth: „Generell muss jedem Menschen ein würdevolles Begräbnis zu Teil werden. Ein sichtbares „Armenbegräbnis“ ist eines Sozialstaates unwürdig. Notwendig sind verbindliche und bundesweit einheitliche Standards, die ein Mindestniveau an Bestattungskultur und Menschlichkeit garantieren und über das bloße „unter die Erde bringen“ hinaus gehen. Positiv hervorzuheben ist, dass die seit zwei Jahren ausbleibende Erhebung der Kosten durch den örtlichen Sozialträger in diesem Jahr vorgesehen ist.“

  • Text von Karoline Loth