Rede zum TOP 3: Krankenhausfusionierung

Sehr geehrter Herr Landrat,

Sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte,

Liebe Gäst:innen,

 

Wir haben heute wieder einmal eine Entscheidung mit großer Tragweide für unseren Landkreis auf der Tagesordnung.

Wir wünschten  uns, jedes Kreistagsmitglied hätte einen Angehörigen bzw. ihm Nahestehenden in einem der Krankenhäuser als Beschäftigten. Sie würden heute bestimmt sensibler entscheiden.

Die Fraktion die Linke müsste eigentlich dem Beschlussantrag zustimmen, es ist eine unserer grundsätzlichen Auffassungen, dass Daseinsvorsorge nicht privatwirtschaftlich erfolgen darf, oder anders, dass Gesundheit keine Ware sein darf.

Wir könnten zustimmen, weil die neue Geschäftsführung klare Bestrebungen hat, die 4 kommunalen Krankenhausstandorte zu erhalten und zwar als kommunale Häuser. Diesen Findungsprozess haben Kreisräte meiner Fraktion lange positiv mit begleitet.

Dementsprechend empfinden wir die jetzt zu beschließende Vorlage als Schlag ins Gesicht und als unsoziale Kehrtwende.

Wir werden gegen die Vorlage stimmen, weil  wir nicht bereit sind, dass die Fusionspläne auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden.  Die Krankenhausfinanzierungen sind nicht mit den Fusionsplänen  konform. Andere Synergieeffekte werden nicht benannt.

 

Im  Betriebsausschuss stellte der Geschäftsführer, Herr Koch, ein Positionspapier des Arbeitgebers vor, wo Besitzstandswahrung und Zugeständnisse vorgesehen sind. Leider versäumte er nicht, auszuführen, dass die Geschäftsführung zu einem derartigen Positionspapier nicht verpflichtet ist. Letztlich stellt sich die die Frage, was von diesem Positionspapier übrigbleibt, wenn jene Positionen abgezogen werden, die durch das Arbeitsrecht bereits festgeschrieben sind. Siehe BGB §613 a usw.

Wir Linken fordern bereits seit Längerem gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit bundesweit. Mit dem Andocken an die Kreiskrankenhaus Stollberg gGmbH werden alle Hoffnungen der Stollberger Belegschaft nach einer verbesserten Vergütung zerschlagen. Kein Wunder, dass sich die Beschäftigten gedemütigt fühlen.

Mit dem vorliegenden Fusionsplan wird nicht eine Kreiskrankenhaus gGmbH geschaffen mit gleichen Bedingungen für alle Beschäftigten, sondern die Unterschiede werden zementiert und aus der Sicht der Konkurrenzfähigkeit werden Teile der Beschäftigten, insbesondere der Jüngeren, nach besser bezahlten Anstellungen suchen. Das hart erkämpfte Image in der Facharztausbildung, und damit die Chance junge Fachkräfte zu binden wird aufs Spiel gesetzt.

Angeblich haben die Krankenhäuser im nichtmedizinischen Bereich zu viele Beschäftigte. Wo soll denn gespart werden? Vielleicht bei den Reinigungskräften, damit die multiresisdenten Krankenhauskeime vor Lachen auf die Fensterbänke springen. Mit der Ausgliederung nicht medizinischer Bereiche, trifft es wieder viele Frauen, die im Niedriglohnsektor arbeiten bis hin zu ihren Rentenansprüchen mit niedrigen Renten, die zur Grundsicherung führen, welch dann der Landkreis bezahlen muss.

Die Krankenhäuser auch des Erzgebirges wurden nach der Wende bis 2014 durch die Sonderförderung nach dem Gesundheitsstrukturgesetz umfangreich saniert. Das kann nicht in Abrede gestellt werden.

Inzwischen sind aber Jahre vergangen und der anstehende Investitionsbedarf, gerade in zukunftsweisende Technik wird nicht gedeckt. Laut Bericht des Sächsischen Rechnungshofes 2020, Punkt 2.1.:

„2.1Bedarfsgerechte Investitionskostenförderung zum Erhalt einer leistungsfähigen Krankenhauslandschaft. Die in den Haushaltsplänen des Freistaates Sachsen für die Investitions-finanzierung der Krankenhäuser bereitgestellten Haushaltsmittel lagen regelmäßig unter den ermittelten Bedarfen, sowohl hinsichtlich der anzustrebenden Leistungsfähigkeit (Soll-Substanz), aber auch bereits hin-sichtlich des bloßen Substanzerhaltes.“

Anträge unserer Landtagsfraktion auch zum Doppelhaushalt 2021/22 beinhalteten den Abbau dieses Defizites.

Wir wissen auch, dass der Drehtüreffekt  der DRG nicht einfach zu händeln ist.

Zusammengefasst, es gibt ein klares Nein unserer Fraktionsmitglieder zur Vorlage und die Zusicherung  an die Belegschaft ihren  Arbeitskampf weiter zu unterstützen.

Wenn natürlich unsere Anträge

  • Verschmelzung auf EKA und
  • Erwerb der Mitgliedschaft im VKA

eine Mehrheit finden, können wir auch zustimmen.

Zum Abschluss: Bitte entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistages § 13, Abs. 3 meine Rede der Niederschrift anhängen.

  • Rede unseres Fraktionsvorsitzendens, Frank Dahms