Öffentliche Wege in Gefahr!

Annaberg-Buchholz. Nach dem neuen Landesstraßengesetz können private Grundeigentümer:innen ab 2023 bislang öffentliche Feld- oder Waldwege für die Öffentlichkeit sperren. Knackpunkt im neuen Gesetz: Wege, die bis Ende 2022 von den Kommunen nicht öffentlich gewidmet sind, verlieren dann ihren Status als öffentlicher Verkehrsweg. Die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag des Erzgebirgskreis lehnt die Privatisierung von öffentlichem Weg, Plätzen und Straßen ab – der Status Quo muss erhalten bleiben.

Fast 10.000 Kilometer öffentlicher Wege und Straßen in Sachsen sind derzeit ohne Eintragung, existieren offiziell also gar nicht. Werden sie nicht in die Bestandsverzeichnisse der Kommunen aufgenommen, könnten bald 10 % der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze im Freistaat unwiederbringlich für die öffentliche Benutzung verlorengehen – und das vor allem in den niedrigen Straßenklassen, beispielsweise Schleich‑, Wander- oder Schulwege. Um diesen Schaden abzuwenden, hat DIE LINKE. im Sächsischen Landtag einen Antrag eingereicht (Drs. 7/4800 ).

Kreisrätin Karoline Loth: „Die Linksfraktion im Erzgebirgskreis lehnt dieses Gesetz und die dahinterstehenden Pläne ab und kritisiert die fehlende Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises. Wir teilen dabei die Kritik des Vereins „Sachsen Wege“. Dieser bemängelt unter anderem, dass Geodaten nicht frei zur Verfügung standen und die Menschen im Landkreis überhaupt nicht wissen, welche Wege, Straßen und Plätze von den Plänen betroffen sind. Das Erzgebirge lebt von den vielen Möglichkeiten einer Wander‑, Sport‑, Tourismus- und Erholungsregion. Dazu gehört auch die breite Palette an Touren und Ausflugszielen. Wir fürchten, dass dieses Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit der Einheimischen und Gäste des Erzgebirgskreises haben wird, was letztlich auch einen großen Reiz dieser Gegend ausmacht. Ohnehin hat der Tourismus erheblich mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Und auch davor gab es schon ungelöste Probleme im Tourismus des Landkreises, die auch in den kommenden Jahren nicht kleiner werden.“ Weiterhin kritisieren wir als Linksfraktion, dass bei der Beantragung nur die Interessen von Anlieger- und Hinterlieger:innen zugelassen worden sind. Neben der Bevölkerung hätten Rad‑, Reit- und der Wandertourismus sowie die Land- und Forstwirtschaft in die Erweiterung und Vervollständigung des Verzeichnisses eingebunden werden und ein „berechtigtes Interesse“ zugestanden bekommen müssen.

- Text von Kreisrätin Karoline Loth -