Rechtsextremisten im Erzgebirgskreis entwaffnen!

Rechtsextremisten entwaffnen!

Annaberg. Basierend auf den Antworten zu ausgestellten Waffenscheinen und Waffen im Erzgebirgskreis der linken Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz und der Kreisrätin Karoline Loth von Februar, ergeben sich aus einer Nachfrage auf Kreisebene neue Erkenntnisse zu bewaffneten Rechtsextremisten im Erzgebirgskreis.

Im Februar wurde bekannt, dass in Sachsen 99 Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis von Amts wegen der rechten Szene zugerechnet werden – davon wohnen 19 Personen im Erzgebirgskreis. Auf Nachfrage, was dafür getan wird diese Personen zu entwaffnen, antwortet Herr Landrat Vogel nun, dass seinem Haus nur 3 der 19 Personen bekannt waren, gegen welche Widerrufsverfahren eingeleitet wurden. So heißt es aus dem Landratsamt: „Die Diskrepanz zwischen den in der Kleinen Anfrage Drs. 7/1032 genannten 19 Personen mit rechtsextremistischen Bezügen resultieren aus den Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, welche jedoch nicht vollumfänglich an mein Haus übermittelt wurden. […] Ich habe den Sächsischen Staatsminister des Innern unverzüglich nach der Veröffentlichung der Kleinen Anfrage und Feststellung der Diskrepanz der in meinem Hause bekannten Anzahl der Personen mit rechtsextremistischen Bezügen und der veröffentlichten Anzahl von 19 Personen angeschrieben und um Veranlassung gebeten, dass er das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen beauftragt, die bislang hier nicht namentlich bekannten Personen zu übermitteln, damit auch gegen diese die erforderlichen Widerrufsverfahren eingeleitet werden können.“

Natürlich begrüßt die Fraktion DIE LINKE. im Kreistag des Erzgebirgskreises die Bemühungen des Landratsamtes, die erforderlichen Widerrufsverfahren gegen die hier wohnhaften Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis einzuleiten und zu vollziehen. Einhergehend damit muss aber auch der Gesetzgeber dringend die Benennung von Gründen für die Beantragung eines Kleinen Waffenscheins bzw. eines Bedürfnisses danach erfragen, denn dies ist aktuell nicht der Fall

Die Landtagsabgeordnete Kerstin Köditz (DIE LINKE) erklärt die Angelegenheit wie folgt: „Diese auffälligen Diskrepanzen bei Rechtsextremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis gibt es flächendeckend. Das resultiert daraus, dass die entsprechenden Namen zwar im LfV danach überprüft werden, ob sie eingespeichert sind, aber auf umgekehrtem Weg wird ein Hinweis auf einen Treffer in der Regel nur dann an die jeweils zuständige Waffenbehörde übermittelt, wenn die zugrundeliegenden Erkenntnisse auch gerichtsverwertbar sind. Beispielhaft gesagt: Wenn es sich bei der abgefragten Person durch ihr öffentliches Wirken, also aus offenen Quellen, ergibt, dass sie einen rechtsextremistischen Hintergrund hat, wird der Nachweis leicht zu führen sein. Wenn es sich aber um eine Person handelt, die dem LfV durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel – etwa die Angabe eines V‑Mannes – bekannt geworden ist, wird man den Hinweis nicht übermitteln. Dadurch wird natürlich das gesamte Prozedere ein Stück weit ad absurdum geführt: Zum einen könnte man die durch das Amt bestätigten Rechtsextremisten sehr weitgehend auch ohne das LfV identifizieren. Zum anderen werden insbesondere Daten zu solchen Personen nicht übermittelt, die sich konspirativ verhalten und womöglich gefährlicher sind als solche, die sich offen als Szeneanhänger zu erkennen geben.“

Der Landkreis Bautzen macht es vor: Seit 2017 geht das Landratsamt verstärkt gegen rechtsextremistische Personen mit einem Waffenschein oder einer Waffenbesitzkarte vor, sodass es von elf bewaffneten Rechtsextremisten im Jahr 2017 nur noch eine Person im Jahr 2019 war. Dies lag am gescheiterten NPD-Verbotsverfahren und der damit einhergehenden Einordnung der Partei, welches der Behörde die Möglichkeit gab, aktiv zu werden.

Der Kreisverband der AfD im Erzgebirge scheint mit bewaffneten Rechtsextremisten kein Problem zu haben: Jüngst wurde bekannt, dass der vom Verfassungsschutz geführte Rechtsextremist Arthur Österle – welcher nach eigenen Angaben auf seinem Wahlflyer zur Bürgermeisterwahl im erzgebirgischen Burkhardtsdorf Jäger ist und somit eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt – als persönlicher Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Ulrich Oehme arbeitet und im Erzgebirge AfD-Kreisvorstandsmitglied ist.

Auf die Nachfrage, ob es geplant sei das Sachgebiet Polizei- und Gewerberecht des Landratsamtes im Erzgebirgskreis finanziell und personell besser auszustatten, nimmt der Landrat Bezug auf die Vorbereitungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 und die damit einhergehende Prüfung, „ob ggf. weitere personelle oder verwaltungsorganisatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen“.