Erzgebirgskreis erstattete im Jahr 2019 etwa 97.000 Euro für „Armenbegräbnisse“

Bestattungen im ERZ

Annaberg-Buchholz. Die Anzahl der Personen1 , denen Bestattungskosten für ihre Angehörigen von den Sozialämtern erstattet wurden, weil sie selbst dazu finanziell nicht in der Lage waren, lag im Jahr 2018 bundesweit bei 19.211. Die Ausgaben beliefen sich im Jahr 2018 auf 53,7 Millionen Euro bundesweit. Dies geht aus Angaben des Statistischen Bundesamtes auf eine entsprechende Anfrage der Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) hervor. Im Erzgebirgskreis wurden im Jahr 2018 142 Erstattungsfälle mit Ausgaben in Höhe von 104.435,96 Euro verzeichnet. Im Jahr 2019 sank die Zahl der Erstattungsfälle leicht auf 113, die Summe der Ausgaben sank somit auf 97.093,86 Euro. Dies geht aus einer Antwort des Landrates auf die Anfrage der Kreisrätin Karoline Loth (DIE LINKE) hervor.

Die rechtliche Grundlage für die Übernahme von Bestattungskosten ist im § 74 des SGB XII geregelt. Dort heißt es: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Im Regelfall handelt es sich bei den Verpflichteten um die Angehörigen (Hinterbliebenen). Die Übernahme der Kosten für die Bestattung ist eine Leistung an die Hinterbliebenen und nicht für den Verstorbenen. Dabei wird das Einkommen und Vermögen geprüft. Erforderliche Kosten für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung werden übernommen. Im § 74 des SGB XII ist aber nicht festgelegt, welche Leistungen zu einer „Sozialbestattung gehören. Die Umsetzung vor Ort in den Landkreisen und Kommunen ist von erheblichen Unterschieden geprägt, in welcher Höhe Kosten übernommen werden. Die Landkreise und Kommunen können dazu jeweils eigene Richtlinien erlassen. Zu Durchschnittswerten finden sich keine verlässlichen Angaben. In der Regel werden die Kosten für sehr einfache Bestattungen übernommen. Die übernommenen Kosten bei „Sozialbestattungen liegen grundsätzlich weit unter den von „normalen Bestattungen, sodass sich eine Sozialbestattung erheblich davon unterscheidet.

Dazu erklärt die Sozialexpertin der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag Sabine Zimmermann: „Bundesweit können es sich viele Menschen nicht leisten, ihre verstorbenen Angehörigen beerdigen zu lassen. Auch nach ihrem Tod werden die Verstorbenen ein weiteres Mal als arm gebrandmarkt, durch das sichtbar ärmliche Begräbnis und die bescheidene Grabausstattung. Aufgrund der zunehmenden Altersarmut und prekären Beschäftigung ist für die Zukunft ein Anstieg von Sozialbestattungen zu erwarten.

Kreisrätin Karoline Loth ergänzt: „Im Erzgebirgskreis gibt es seit Jahren den Trend, Bestattungsvorsorgeverträge abzuschließen. Diese werden als Schonvermögen neben einem Barvermögen bis jeweils 5.000 Euro anerkannt. Dadurch lässt sich der erhebliche Rückgang bei den Ausgaben, bei einer nur leicht sinkenden Anzahl von Erstattungsfällen erklären. Generell muss jedem Menschen ein würdevolles Begräbnis zu Teil werden. Ein sichtbares „Armenbegräbnis“ ist eines Sozialstaates unwürdig. Notwendig sind verbindliche und bundesweit einheitliche Standards, die ein Mindestniveau an Bestattungskultur und Menschlichkeit garantieren und über das bloße „unter die Erde bringen“ hinaus gehen.“